Newsletter zum Tarifabschluss
Mörfelden-Walldorf, den 21. Dezember 2012
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
was lange währt, wird endlich gut! Nachdem wir es Euch in unserer letzten
Veröffentlichung angekündigt hatten, können wir Euch heute darüber informieren,
dass wir uns mit der Arbeitgeberseite nach langen und intensiven Verhandlungen,
die sehr kontrovers aber am Ende auch sehr konstruktiv geführt wurden, auf einen
umfassenden Abschluss zu einer Vielzahl von Themen geeinigt haben. In einem
ersten Schritt möchten wir Euch mit dieser Veröffentlichung zunächst über
die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung informieren. Ihr könnt uns etwaig
vorhandene Fragen gerne an info@ufo-online.com mailen.
Anfang des kommenden Jahres werden wir dann im Rahmen von den gesammelten FAQ
über weitere konkrete Einzelheiten und anhand von Fallbeispielen informieren.
Außerdem haben wir vorgesehen, zeitnah persönlich das Gespräch mit Euch zu
suchen, um die Fragen direkt zu beantworten. Hierzu wird es Informationsstände
vor Ort in den Crewräumen geben. Die genauen Termine werden wir Euch zeitnah
mitteilen. Gerne laden wir die "Facebooker" unter Euch in die Gruppe "Condor
Kabine im Austausch" ein, dort könnt Ihr mit Euren UFOs direkt kommunizieren
und Fragen stellen.
Es ist uns mit diesem Abschluss trotz der schwierigen Begleitumstände gelungen,
einen großen Schritt zur Verbesserung und Absicherung der zukünftigen
Altersversorgung zu gehen.
Gleichzeitig haben wir es in dieser Runde erstmalig geschafft, die Lücke
zwischen den alten und neuen Tarifbedingungen kleiner werden zu lassen und
deutliche finanzielle Anhebungen sowie Entlastungen im MTV zu vereinbaren.
Damit ergibt sich langfristig eine Perspektive für unsere "Condor-neu-Kollegen"
und gleichzeitig sichern wir damit die "Condor-alt-Kollegen" vor immer weiteren
Absenkungs- und Angleichungswünschen des Arbeitgebers ab. Solange wir so massive
Unterschiede in Vergütung und MTV haben, werden die Kollegen mit den besseren
Bedingungen immer stärker unter Druck stehen, billiger und produktiver zu werden.
Es muss also unser gemeinsames Ziel als Kabine sein, die Errungenschaften zu
schützen und sukzessive nach oben zu vereinheitlichen. Dies kann uns nur als
Kollektiv gelingen. Unsere Lufthansa Kollegen haben uns dieses Jahr eindrucksvoll
gezeigt, was man durch Geschlossenheit und Solidarität erreichen kann.
Dies ist ein langer Weg aber er kann mit Eurer Unterstützung gelingen, wir sind
bei Condor gut organisiert. Auch wenn es noch Luft nach oben gibt ;). Wer über
eine Mitgliedschaft hinaus, (ich möchte UFO-Mitglied werden) Interesse am
Mitgestalten zukünftiger Arbeitsbedingungen hat, sollte uns einfach mal ansprechen.
Keine Scheu - auch wenn Ihr noch nie in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt habt,
wir werden Euch langsam an die Aufgaben heranführen und Euch Schulungen anbieten,
die Euch fit für die damit verbundenen Herausforderungen machen.
Nachfolgend findet Ihr zunächst die Eckpunkte der Vereinbarung:
Vergütung/Vergütungsstrukturen
Die Grundvergütung nebst Zulagen und Zuschläge wird rückwirkend zum
01. November 2011 um 2,0 % erhöht. Dies gilt für Mitarbeiter von Condor
neu und Condor alt. Für die Vergangenheit erfolgt eine Neuberechnung der
Vergütung. Die Auszahlung des so ermittelten Betrages wird der Arbeitgeber
in einem der kommenden Monate vornehmen.
Für Kolleginnen und Kollegen Condor alt, die in den Anwendungsbereich des MTV
Nr. 6 fallen, erfolgt zum 01.01.2013 außerdem eine weitere Anhebung des
Grundgehalts um 3,3%.
Diese Erhöhung stellt den verbleibenden Teil aus der Umlage des 13. Gehalts
auf die einzelnen Monate dar, was gerundet 8,3% pro Monat (100% / 12) entspricht,
nach Abzug von 5%, welche zukünftig in die Unterstützungskasse (s. dazu unten)
fließen werden.
Die Integration des Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeldes hat neben den Auswirkungen
auf die zukünftige Versorgung den Vorteil, dass dieser Betrag nicht mehr so
exponiert wie bisher platziert ist und damit eventuellen Begehrlichkeiten der
Arbeitgeberseite im Rahmen von zukünftigen Tarifverhandlungen von vornherein
entzogen ist.
Der bisherige Zuschlag zum Urlaubsgeld wird auch zukünftig unter der Bezeichnung
Urlaubsgeld weiter gezahlt.
Die Flugzulage bis einschließlich zur 70 Flugstunde wird zukünftig in die
Grundvergütung integriert und ist damit zukünftig ebenfalls Teil der Vergütung,
nach der sich die Bausteine für die betriebliche Altersrente berechnen.
Daraus ergibt sich das neue Grundgehalt. Ein Anteil von 16,3% dieses neuen
Grundgehalts wird zukünftig als steuerfreie Schichtzulage zur pauschalen Abgeltung
der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt.
Ab der 70. Flugstunde werden die bestehenden Mehrflugstundensätze jeweils um diese
Flugzulage erhöht. Eine entsprechende Tabelle zur Veranschaulichung werden wir
veröffentlichen.
Die vorgenommenen Veränderungen stellen einen großen Schritt auf dem Weg dar,
die Vergütungsstrukturen von Condor alt zukünftig übersichtlicher und
nachvollziehbarer zu gestalten. Ansatz ist es, der redigierten Fassung
des Tarifvertrags im Anschluss erstmals auch für Condor alt Vergütungstabellen
beizufügen.
Auch bei Condor neu erfolgt hier eine Umstellung. Die variable Vergütung wird
ab 2013 umgewandelt. Sie wird letztmalig für das Jahr 2012 im Jahr 2013 ausgezahlt.
Für die Festschreibung der variablen Vergütung haben wir uns mit dem Arbeitgeber
auf ein Volumen von 5% verständigt. Dieses liegt deutlich oberhalb des
Durchschnitts der in den vergangen Jahren gezahlten variablen Vergütung
und wird jetzt ein fester kalkulierbarer Bestandteil der Bezüge. 3% hiervon
werden zur weiteren Erhöhung der Tabellenwerte verwendet. Die verbleibenden
2% sind ein Teil des Volumens das zukünftig arbeitgeberseitig in die
Versorgungssysteme fließt. Mehr dazu unter dem Punkt Versorgung.
Purserwerdung
Um zu erreichen, dass künftig auch Purser aus dem Kreis der Flugbegleiter Condor
alt ernannt werden, haben wir uns mit dem Arbeitgeber auf eine neue Tabelle für
nach dem 01.01.2013 ernannte Purser verständigt. Hierbei wurde dem Gedanken
Rechnung getragen, dass es für den Arbeitgeber nicht attraktiver sein darf,
nur Mitarbeiter im Geltungsbereich der Condor neu Verträge zu ernennen.
Daher wurde die Endvergütung für zukünftige Purser, die vor 2003 als
Flugbegleiter bei Condor eingestellt wurden, etwas abgesenkt, während
gleichzeitig die neue Tabelle für Mitarbeiter mit Einstellungsdatum nach
2003 angehoben wurde. Die erreichbare Gesamtvergütung für neue Purser im
Geltungsbereich des MTV Nr. 6 wird zukünftig bei 4.454,44 EUR liegen. Eine
entsprechende Tabelle werden wir ebenfalls noch veröffentlichen.
Versorgung
U-Kasse
Auf die Probleme, die sich durch die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr ergeben, hatten wir bereits
hingewiesen. Möchte man trotzdem mit 65 in (Früh-) Rente gehen, muss man
Abschläge in Höhe von 7,2% hinnehmen. Bei einem (Früh-) Renteneintritt mit
63, wie es ja bei Abschluss unserer Versorgungsregelungen unterstellt wurde,
würde sich die Rente im schlimmsten Fall abhängig vom Geburtsjahrgang bereits
um 14,4% reduzieren.
Berücksichtigt man weiter, dass die voraussichtliche Entwicklung der
gesetzlichen Rente dazu führen wird, dass die volle Rente ab 2030 sich
ohnehin nur noch auf etwa 40% des letzten Nettoeinkommens belaufen wird
und zieht hiervon noch die obigen Abschläge ab, bleibt nicht mehr viel
übrig, womit sich der Lebensunterhalt im Alter bestreiten lässt.
Wir konnten beim Arbeitgeber durchsetzen, dass ab dem 01.01.2013 ein weiteres
Instrument in Form einer Unterstützungskasse eingeführt wird, um dieser
unheilvollen Entwicklung entgegenzusteuern.
Die Funktion der Unterstützungskasse hatten wir Euch in diesem Rahmen
bereits mehrfach erläutert. Der Arbeitgeber führt die entsprechenden
Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Das hierfür benötigte Volumen
entstammt zum Teil aus der oben bereits angesprochen Umverteilung des
13. Gehalts auf die verbleibenden 12 Monatsvergütungen pro Jahr. Dies
entspricht einer Erhöhung von 8,33% pro Monat entspricht. 3,33% verbleiben
als tatsächliche Erhöhung der Grundvergütung pro Monat, während die Differenz
von 5% zur teilweisen Gegenfinanzierung der Beiträge zur U-Kasse umgewidmet
wird. Zu diesen 5% addiert sich ein weiteres Prozent, welches in etwa den
von Seiten des Arbeitgebers eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen
entspricht. In der Summe entsteht ein Betrag von 6% der alten Grundvergütung
als monatlichen U-Kassenbeitrag.
Aufgrund der Veränderung der Vergütungsstruktur und der daraus folgenden
Integration, der für alle Stufen fixen Flugzuglage entsprechen diese 6%
bei Condor alt-Kollegen, je nach Beschäftigtengruppe unterschiedlichen
Prozentsätzen der neuen Grundvergütung:
- für Flugbegleiter beläuft sich dieser auf 5,26%
für Bestandspurser auf 5,69%
der neuen Vergütung. Maßstab ist dabei aus Gründen der Vereinfachung jeweils
die Endstufe, da sich die meisten Kollegen bereits dort befinden bzw.
die sich darunter eingruppierten Kollegen diese bald erreichen werden.
Für zukünftig aus dem Bereich des MTV Nr. 6 neuernannte Purser wurde ein
Mittelwert über alle neuen Stufen von 5,5% gebildet.
Bei Condor-neu-Kollegen erfolgt die Aufnahme in die U-Kasse nach einer
Beschäftigungszeit von 42 Monaten. Der vom Arbeitgeber abgeführte Beitrag
beläuft sich auf 6% der Grundvergütung.
Die sich daraus ergebende Versorgungsanwartschaft kann Euch nicht mehr
genommen werden.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen: Die Phase der Übergangsversorgung
mit einer im Regelfall temporär erhöhten Zeitrente (z.B. von 62 bis 65)
und die Phase der Altersversorgung mit einer lebenslangen Leibrente. Der
Beginn dieser Altersversorgung ist aus versicherungstechnischen Gründen
für alle Mitarbeiter das 65. Lebensjahr. Die Inanspruchnahme der
Leistungen der Unterstützungskasse kann mit Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
Ihr habt die Möglichkeit, folgende Aufteilungsverhältnisse zwischen
Übergangs- und Altersversorgung zu wählen:
Übergangsversorgung/Altersrente
60% /40%
50% /50%
40% /60%
30% /70%
0%/100%
Das letzte Modell 0/100 ist so zu verstehen, dass Kollegen, die keine
Übergangsversorgung in Anspruch genommen haben, eine 100%ige Barauszahlung
der Altersrente mit Beginn des Renteneintrittsalters erhalten.
Die Festlegung des Auszahlungsverhältnisses muss dabei erst relativ
kurzfristig vor Eintritt in die Versorgung erfolgen.
Die Höhe der Übergangs- und der Altersversorgung aus der U-Kasse ist
individuell unterschiedlich und richtet sich danach, über welchen
Zeitraum und in welcher Höhe Beiträge einbezahlt wurden. Wir werden hierzu
im Rahmen des FAQ noch Fallbeispiele mit ausgewählten unterschiedlichen
Karriereverläufen als Orientierung für Euch veröffentlichen.
Hinsichtlich der rentennahen Jahrgänge (1961 und älter) haben wir uns mit
dem Arbeitgeber darauf verständigt, dass er Zusatzbeiträge in die
Unterstützungskasse auf der Grundlage einer Altersrente von 1.000,00 EUR
leisten wird. Diese Regelung wurde vereinbart, da aufgrund des kurzen
verbleibenden Zeitraums bis zum Erreichen der Rente, nicht ausreichend
Beiträge über die oben beschriebene Systematik in die Unterstützungskasse
eingezahlt werden können.
Ergänzung der Übergangsversorgung
Bisher sah der Tarifvertrag vor, mit Erreichen des 60. Lebensjahres aus
der fliegerischen Tätigkeit auszuscheiden und dafür die im Tarifvertrag
festgelegte Einmalzahlung zu erhalten. Diese wäre nach der bisherigen
Regelung des Tarifvertrags entfallen, wenn man sich entschieden hat,
sein Fliegerverhältnis über das 60. Lebensjahr hinaus zu verlängern.
Zukünftig wird die Condor diese Zahlung im vollen Umfang auch bis zum
62. Lebensjahr leisten, ab dann verringert sich die Zahlung mit jedem
weiteren Jahr um 1/3. Damit sind wir deutlich flexibler in unserer
Lebensplanung und können je nach Lebensumständen entscheiden, ob eine
Verlängerung für den Einzelnen Sinn macht, ohne die Ansprüche auf die
Übergangsversorgung zu verlieren.
Flugdienstuntauglichkeitsversicherung
Hier ist es uns erstmals gelungen, den Arbeitgeber zu einer Beteiligung an
diesem Risiko zu bewegen. Dieses durch den Arbeitgeber finanzierte Instrument
stellt weitere Absicherung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich
für die Kabine zu ihren dauerhaften Lebensberuf entschieden haben, dar. Der
Arbeitgeber zahlt dabei je nach Lebensalter gestaffelte Prämien. Im Falle
der Flugdienstuntauglichkeit erhält der Mitarbeiter auch abhängig vom
Lebensalter ein Einmalzahlung. Eine Beispieltabelle auf Grundlage der
vereinbarten Prämien werden wir mit den FAQ veröffentlichen.
Ab dem 55. Lebensjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ist die
Beitragsbefreiung zur Unterstützungskasse im Fall der Flugdienstuntauglichkeit
mitversichert. Diese würden für einen Betroffenen dann also trotz
Flugdienstuntauglichkeit weiter gezahlt.
Ältere Kollegen, welche noch über eine Flugdienstuntauglichkeitsversicherung
bei Lufthansa verfügen, sind von der Regelung ausgenommen.
Daneben haben wir uns auf Anpassung im Bereich des TV Übergangsversorgung
verständigt, der es jetzt auch Flugbegleitern ermöglicht sich die
Übergangsversorgung mit 55 auszahlen zu lassen (analog der bereits bestehenden
Regelungen für Purser).
Langstreckenflüge mit einer Flugdienstzeit von mehr als 14h
Bereits in unserer letzten Veröffentlichung hatten wir Euch darüber informiert,
dass wir mit der Firma eine bis zum 31.12.2012 befristete Interimslösung
vereinbart hatten, die es möglich macht, Flugziele anzufliegen, die innerhalb
der tarifvertraglichen Zeitlimits im MTV 6 nicht erreicht werden können.
Diese Interimsvereinbarung sah vor, dass von der Regelung des § 7 Abs. 7 MTV
Nr. 6, wonach eine Dienstzeit von 14 Stunden nicht überschritten werden darf,
für Condor alt-Kollegen bei Flügen mit nicht mehr als einer flugplanmäßigen
Landung (single-leg-operation) unter Gewährung der folgenden Ausgleichsmaßnahmen
abgewichen werden darf:
Vor dem Umlauf wird eine Vorruhezeit von 24 Stunden eingeplant.
In dem Umlauf wird eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 46 Stunden
eingeplant. Die ununterbrochene Ruhezeit von 46 Stunden kann aus betrieblichen
Gründen in der Planung unterschritten werden, höchstens jedoch um 10 Stunden
auf eine Mindestruhezeit von 36 Stunden. In diesem Fall erhalten die
Mitarbeiter dieses Umlaufs die Möglichkeit, im folgenden Monat zusätzlich
zu den vier OFF-Tagen aus den ihnen zustehenden freien Tagen einen zusätzlichen
OFF-Tag zu requesten (zusammen mit den vier OFF-Tagen oder getrennt hiervon).
Nach dem Umlauf wird eine zusätzliche Ruhezeit von 24 Stunden eingeplant.
Der Kabinenbesatzung des Umlaufs stehen vier geblockte Ruhesitze zu.
Mitarbeiter mit einem Lebensalter von mindestens 50 Jahren werden für solche
Umläufe nicht eingeplant, wenn sie gegenüber der Einsatzplanung erklärt haben,
für diese Umläufe nicht eingeplant werden zu wollen. Eine Erklärungsfrist
und die Bindungsdauer der Erklärung werden durch eine Betriebsvereinbarung
geregelt. Ungeachtet dieser Erklärung können diese Mitarbeiter aus dem Standby
für diese Umläufe eingesetzt werden, wenn außer ihnen kein anderer Mitarbeiter
aus dem Standby für den Diensteinsatz zur Verfügung steht.
Wird bei einem Flug des Umlaufs eine Dienstzeit von mehr als 15 Stunden geplant
(Flugdienstzeit zuzüglich der Nacharbeitszeit von einer halben Stunde) wird
die Kabinenbesatzung um einen Flugbegleiter verstärkt.
Die Wahl des Layover-Hotels wird wegen einer möglichst belastungsschonenden
Anfahrtslänge im Rahmen der Umlaufabstimmung mit der Personalvertretung abgestimmt werden.
Sämtliche vorgenannten Entlastungsmaßnahmen wurden auch für Condor neu-Kolleginnen
und Kollegen vereinbart. Für diese Kollegen gab es bisher überhaupt keine
tarifvertraglichen Beschränkungen der Dienstzeit.
Sowohl für Condor alt als auch für Condor neu konnten wir im Verlauf der
Verhandlungen noch zusätzliche Verbesserungen erzielen.
So haben wir ergänzend zu den Entlastungsmaßnahmen in der Interimsvereinbarung
durchgesetzt, dass die heutige gesetzliche bzw. genehmigungsfähige Obergrenze
von einer Flugdienstzeit von 15.30 Stunden auch im Fall einer Gesetzesänderung
für den MTV 6 bestehen bleibt.
Für Condor neu-Kollegen, für die es bisher überhaupt tarifvertraglichen
Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Flugdienstzeit gab, konnten wir
erreichen, dass im Falle einer Verschlechterung der aktuellen Rechtslage
rechtzeitig mit uns über Kompensate verhandelt werden muss. Sofern wir
dabei keine Einigkeit erzielen sollten, würde hierüber in einer tariflichen
Einigungsstelle entschieden. Der Arbeitgeber kann also auch hier nicht ohne
weiteres einseitig einen erweiterten gesetzlichen Handlungsspielraum ausnutzen.
Weiter haben wir uns mit dem Arbeitgeber die Einrichtung einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe vereinbart. Bis Ende März soll die Arbeitsgruppe dann die
Gestaltung der Ruhesitze und Verbesserungsmöglichkeiten gegenüber dem
aktuellen Stand im Hinblick auf den Neigungswinkel der Sitze, den
Sitzungsabstand und die Abtrennung vom Rest der Kabine erarbeiten.
Soweit sich dabei keine Einigung erzielen lässt, haben wir ein
Sonderkündigungsrecht bezüglich der Öffnung der Obergrenze der
Dienstzeit. Parallel wird dann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.
Wir wären dabei allerdings nicht gezwungen, eine Empfehlung des
Schlichters anzunehmen. Wir sind also nötigenfalls in der Lage, die
Notbremse zu ziehen, wenn die Firma sich zu einer Gestaltung der Sitze
entschließt, welche aus unserer Sicht keine ausreichend verbesserte
Ruhemöglichkeit im Vergleich zum Status Quo bietet.
Das Paket war mit den zusätzlichen Maßnahmen nunmehr so ausgewogen, dass wir
uns mit Condor auf eine Ergänzung des MTV um diese Regelung verständigen konnten.
Wir haben uns die Entscheidung über eine tarifvertragliche Öffnung der bisherigen
Deckelung der maximalen Flugdienstzeit nicht leicht gemacht.
Am Ende waren insbesondere die folgenden Punkte entscheidend:
Mit der Öffnung ist eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen
für Condor neu-Kollegen und damit wieder eine Heranführung an Condor alt
verbunden. Diese Heranführung bedeutet nichts anderes als eine zusätzliche
Arbeitsplatzsicherheit für die Condor alt-Kollegen und schützt uns ein Stück
weit vor Wiederholungen des Experimentes analog TCCC zur Unterwanderung
unserer Tarifbedingungen.
Wir gehen außerdem davon aus, dass die Condor von den Möglichkeiten, die mit
der Öffnung des Deckels verbunden sind, mittelfristig allenfalls sehr vereinzelt
Gebrauch machen wird, weil das Fluggerät hierfür im Grunde nicht ausgelegt ist.
Sofern aber tatsächlich eine Überschreitung erfolgt, greifen die vereinbarten
Maßnahmen zur Entlastung. Die Vorteile auch für die Condor alt Kollegen überwiegen
nach unserem Dafürhalten am Ende deshalb deutlich.
Zusätzlich hat uns die Condor zugesichert, bei einem Rollover der
Langstreckenflotte, diese Flugzeuge mit Crew Rest Compartments auszustatten.
TCCC UK
Die Condor hat erklärt, dass vorgesehen ist, den wetlease von Flugzeugen
der TC UK Airlines im April 2013 einzustellen.
Sollte ein wetlease entgegen dieser Absicht dennoch über diesen Zeitraum
fortgesetzt oder wiederaufgenommen werden, hat sich Condor verpflichtet,
Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die Flugzeuge mit Condor-Kabinenpersonal
zu bereedern. Der Einsatz von eigenem Personal würde dann einer weiteren
Auslagerung von Arbeitsplätzen und einer Erosion der Arbeits- und
Vergütungsbedingungen ein Riegel vorschieben.
Zusammenfassung
Wir hatten in dieser Verhandlungsrunde äußerst schwierige Rahmenbedingungen. Da
ist zum einen die schwierige wirtschaftliche Situation des Mutterkonzerns, die
die Verhandlungen überschattet hat. Aber auch die ver.di, die durch mangelhafte
Sachkenntnis, fehlendes Interesse und durch dauernd wechselndes Personal
verbunden mit internen Richtungskämpfen immer wieder für unnötige Verzögerungen
gesorgt hat, trägt einen großen Anteil Verantwortung dafür, dass die
Verhandlungen sich letztendlich über 3 Jahre hinzogen.
Wir haben das vorhandene Zeitfenster genutzt und zahlreiche grundlegende
Verbesserungen für alle Kolleginnen und Kollegen erreicht, welche
gleichzeitig unserem übergeordneten Ziel Rechnung einer Heranführung der
Bedingungen von Condor neu an Condor alt tragen. Wir freuen uns darauf,
das Ergebnis mit Euch auf den Informationsveranstaltungen im kommenden
Jahr zu diskutieren.
Bis dahin wünschen wir Euch ein besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch!
Eure UFO-Tarifkommission Condor
Astrid Wach (Sprecherin), Rüdiger Merz (stellv. Sprecher), Konstantin Marounta,
Jasmin Rödler, Gönul Aslan-Kühner, Christian Bötte, Sabine Reinig, Batu Karaoguz,
Sylvia De la Cruz sowie Uwe Hien und Olaf Bödecker (UFO-Ressort Tarif)
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